Presbyterium, was ist das eigentlich?
Presbyterinnen und Presbyter bestimmen gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Prioritäten und Aufgaben der Kirchengemeinde, sie entscheiden über die Finanzen und das Personal. So gibt das Presbyterium seiner Gemeinde Gesicht - auch in geistlicher Hinsicht. Beispielsweise entscheidet das Presbyterium über die Gottesdienstordnung seiner Gemeinde. Das Presbyterium ist kein Aufsichtsrat oder Kuratorium, sondern ein Leitungsgremium. Seine Entscheidungen orientiert es immer auch an geistlichen Kriterien.
Die Amtszeit der Presbyterinnen und Presbyter beträgt vier Jahre. Eine Gemeinde hat mindestens vier Presbyterinnen bzw. Presbyter. Je nach Gemeindegliederzahl liegt ihre Zahl entsprechend höher. Die Staffelung regeln das Presbyterwahlgesetz bzw. seine Ausführungsbestimmungen. Grundsätzliche Regelungen über Presbyterien trifft die Kirchenordnung.
Hier finden Sie die Mitglieder des neuen Presbyteriums, welches für vier Jahre berufen worden ist.
Susanne Bendix, Otto Schlusen, Klaudia Raffler-Spierling, Christian Roob, Thomas Hartung, Dennis Längert, Samuel Arthur, Michaela Ahne-Gier, Hilke Drewes, Uwe Gerwin, Sieglinde Schigulski, Dr. Andreas Döring, Jens Kuhlemann, Annette Reekers, Britta Reitz
Dr. Döring, Andreas; Ahne-Gier, Michaela; Lindemann, Christian; Arthur, Samuel; Turnsek, Franz; Gerwin, Uwe; Borgardt, Volker; Bendix, Susanne; Drewes, Hilke; Kynast, Evelyn; Pabst, Ute; Roob, Christian; Schlusen, Otto; Teka, Ntu
Beruflich Mitarbeitende: Stender, Daniel; Schigulski, Sieglinde; Hartung, Thomas; Reekers, Annette
Kontakt zum Presbyterium: