Neue Friedhofssatzung für unseren Matthäusfriedhof

Die Landeskirche hat unsere neue Friedhofssatzung genehmigt. Am Mittwoch, 13.07.2022 erfolgt der Hinweis auf die Veröffentlichung der Satzung in der Tageszeitung.

Mit Aushang in den Schaukästen des Friedhofs sowie im Internet (u.a. auch auf www.evfriedhoefe-essen.de) ist die gesetzliche Bekanntmachungspflicht erfüllt und die neue Satzung in Kraft getreten.

Mit Inkrafttreten der neuen Satzung kann nun auch das neue Grabfeld "Garten der Verbundenheit" offiziell eröffnet werden. Die Besonderheit dieses Grabfeldes ist die Möglichkeit zur Grabbeigabe von Tierasche.

 

Wenn Sie Fragen zum Matthäusfriedhof oder der neuen Friedhofssatzung haben, wenden Sie sich gerne an die Friedhofsverwaltung.

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